Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gästeführer,
GästeführerInnen der Stadt Freinsheim
In
den folgenden Bestimmungen ist unter Auftraggeber der Besteller der
Führung und unter Auftragnehmer die in der Bestätigung genannte Tourist
Information zu verstehen.
1. Rechtliche Stellung der Vertragspartner
Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Gästeführer (GF) und dem
Auftraggeber/ Gast der Führung finden die mit der
Vermittlungsstelle
getroffenen Vereinbarungen Anwendung ‑ ergänzend diese AGB's,
hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag §§ 611
ff. BGB.
2. Vertragsabschluss, Auftraggeber
Mit seiner schriftlichen oder mündlichen Anfrage bietet der Gast
den Abschluss eines Dienstvertrages nach § § 611 ff BGB verbindlich an.
Der Dienstvertrag zur Gästeführung kommt im Regelfall durch schriftliche
Bestätigung des GF, des Gästeführervereins oder der jeweiligen Tourist
Information als Vermittler im Auftrag des vermittelten GF zustande. Mit
Erhalt der Bestätigung akzeptiert der Auftraggeber die AGB der
Gästebetreuer Freinsheim, nachzulesen auf der Internetseite
www.stadtfuehrungen-freinsheim.de. Wird der Auftragsbestätigung
nicht innerhalb von 3 Werktagen widersprochen, gilt die
Auftragsbestätigung als verbindlich angenommen und der Vertrag als
zustande gekommen.
Erfolgt die Buchung im Namen einer Gruppe, ist der
Auftraggeber/Besteller als Gruppenauftraggeber Vertragspartner im Rahmen
des Vertrages für den GF. Den Gruppenauftraggeber trifft in diesem Fall
die volle Zahlungspflicht bezüglich der vereinbarten Vergütung oder
eventuell anfallender Rücktrittskosten bzw. eventuell anfallender
Ansprüche des Auftraggebers an den GF. Diese Buchung gilt bei
Gruppenprogrammen für die gesamte Gruppe und die daraus resultierenden
Forderungen,
3. Leistungen und Ersetzungsvorbehalt des Gästeführers
Die Leistung des GF besteht aus der Durchführung der Gästeführung
entsprechend der Leistungsbeschreibung und den eventuell zusätzlich
schriftlich getroffenen Vereinbarungen.
Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen
Leistungen sind vor und während der Führung im Einverständnis mit dem GF
und dem Gruppenverantwortlichen im Rahmen der örtlichen, zeitlichen bzw.
witterungsbedingten Möglichkeiten abzusprechen. Der GF behält sich
ausdrücklich vor, Änderungen der Angaben zu erklären, wenn es
unumgängliche Gründe erforderlich machen. Der Auftraggeber wird hierüber
unverzüglich informiert. Die Höhe des vereinbarten Honorars wird hiervon
nicht berührt.
Angaben zur Dauer von Führungen sind Circa‑Angaben nach Erfahrung
des GF. Je nach Gruppengröße, Gruppenzusammensetzung oder anderer
Umstände sind Abweichungen von diesen Zeitangaben möglich. Auch im Falle
der Benennung oder ausdrücklichen Vereinbarung einer bestimmten Person
ist es im Verhinderungsfalle möglich, einen anderen GF mit der
Durchführung zu betrauen.
4. Teilnehmerzahl
Die maximale Gruppengröße für Führungen zu Fuß liegt bei 25 bis
max. 30 Teilnehmern pro GF. Ab 26 Teilnehmern übernimmt ein zweiter GF
die Hälfte der Gruppe. Ist dies nicht möglich oder vom Auftraggeber
nicht gewünscht, wird pro zusätzlichen Teilnehmer ein Zuschlag von Euro
5,00 erhoben. Der Gästeführer entscheidet dann über die höchste Grenze
der Teilnehmerzahl die er zur Führung mitnimmt.
5. Besonderheiten bei Rundfahrten
Bei Rundfahrten mit dem Bus, bei denen die Gruppen mit eigenem
Bus anreisen, ist vom Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass ein
Sitzplatz mit Anschnallmöglichkeit sowie einer funktionierenden
Mikrofonanlage für den GF vorhanden sind. Andernfalls ist der GF
berechtigt, die Durchführung der Rundfahrt zu verweigern. Bei fehlender
oder beschädigter Mikrofonanlage können während der Fahrt keine
Erläuterungen gegeben werden. Unabhängig davon bleibt der vereinbarte
Honoraranspruch bestehen.
Einige Orte haben in ihrem Bereich Umweltzonen eingerichtet. Zur
Einfahrt benötigen Sie eine Umwelt - Plakette. Informationen erhalten
Sie bei den Zulassungsstellen, beim TÜV oder unter
www.umweltplakette.de. Dies gilt z.B. in Heidelberg, Mannheim,
Karlsruhe usw. Zur Einfahrt nach Frankreich benötigen sie das sogenannte
"Grüne Buch".
6. Preise und Zahlung
Die Höhe des Honorars ist in der Bestätigung schriftlich fixiert
und versteht sich exklusive Umsatzsteuer. Das Honorar ist dem GF in
vereinbarter Höhe in bar in vollem Umfang und der vereinbarten Währung
gegen Rechnung/Quittung am Leistungstag auszuhändigen. Für jeden
eingesetzten GF fällt das vereinbarte Honorar gesondert an. Nach
Absprache mit dem Gästebetreuer können Leistungen vorab, gegen Rechnung
mit Zahlungsziel beglichen werden. Aufpreis evtl. anfallende
Portokosten.
Werden während der Leistungserbringung Zusatzleistungen wie z.B.
Führungsverlängerung, auch durch zusätzliche Pausen des Gastes
verursacht, oder Fremdsprachenführung mit dem Auftragnehmer
ausgehandelt, sind diese sofort in bar zu bezahlen. Bei
Führungsverkürzung auf Wunsch des Gastes bleibt der vereinbarte
Honoraranspruch bestehen.
Für vorvertragliche Leistungen (schriftliches Leistungsangebot,
Leistungsvorschläge wie
Reiseprogramme und Führungsablauf, Programmabstimmungen usw.), wird eine
Bearbeitungspauschale von 30% des vereinbarten Gesamthonorars erhoben,
welche bei Zustande Kommens des Vertrages auf das vereinbarte Honorar
angerechnet wird. Diese Texte und Abläufe sind geistiges Eigentum des
Verfassers und dürfen nur mit seiner Zustimmung genutzt werden.
Wird vom Auftragnehmer von Dritten eine Zahlung vor Leistungserbringung
gefordert (z.B.
Lizenzen für Gebäude oder Eintritte usw.) so werden diese umgehend in
Rechnung gestellt und sind vor der Leistungserbringung fällig.
Die vereinbarten Preise beziehen sich grundsätzlich auf die
Durchführung der Gästeführung
Weitere
Leistungen (z.B. Eintrittsgelder, Park‑gebühren, Beförderungskosten,
Verpflegungskosten, Kurtaxe/ Abgaben usw.) sind zusätzlich zu zahlen.
7. Stornierung, Verspätung, Nichtinanspruchnahme von Leistungen
Der Gast/ Auftraggeber kann die Buchung der Gästeführung bis
spätestens 29 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei stornieren.
Kostenfreie Stornierung gilt nicht, soweit Forderungen Dritter zu
begleichen sind. Danach tritt als Ersatz für die Aufwendungen und
eventuell entgangener Alternativ Buchungen, sofern der
Leistungserbringer die Leistung nicht ersatzweise für einen anderen
Kunden erbringen kann, folgende Staffelung in Kraft: 3 Tage und kürzer
vor Termin 50 % des Honorars. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen 100%
des Honorars.
Der Gästeführer wartet ab der vereinbarten Zeit 20 Minuten auf
die Gruppe, sofern keine Benachrichtigung erfolgt. Die Führungsdauer
wird im Falle einer Verspätung um die Wartezeit verkürzt, das Honorar
bleibt ungekürzt fällig. Im Falle einer Verspätung, kurzfristiger
zeitlicher oder terminlicher Änderung kann nicht gewährleistet werden,
dass die Leistung im vollen Umfang (z.B. bedingt durch Öffnungszeiten
oder Wegentfernungen) durchgeführt werden kann. Der GF kann einen
verspäteten Beginn der Leistung ablehnen, wenn die Verschiebung objektiv
unmöglich oder unzumutbar ist.
Werden Leistungen durch den Auftraggeber bzw. Gast nicht in
Anspruch genommen, darf das Honorar nicht gekürzt werden.
8. Kündigung durch den Gästeführer
Der GF kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen bzw.
die Leistung abbrechen wenn:
‑
die Vertragserfüllung aufgrund höherer Gewalt gefährdet,
beeinträchtigt oder unmöglich wird, bzw. wenn Gefahr für Leib und Leben
besteht.
‑
der Kunde bzw. ein oder mehrere Teilnehmer die Durchführung der
Leistung, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört bzw. sich
vertragswidrig verhält.
‑
Im Falle von akuter Krankheit oder anderen ernsthaften
Verhinderungen des GF kann die Leistung abgesagt werden,
Schadensansprüche an den GF leiten sich daraus nicht ab.
Ein Schadensersatz durch den GF an den Auftraggeber ist in diesen
Fällen ausdrücklich ausgeschlossen.