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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gästeführer,

GästeführerInnen der Stadt Freinsheim

 In den folgenden Bestimmungen ist unter Auftraggeber der Besteller der Führung und unter Auftragnehmer die in der Bestätigung genannte Tourist Information zu verstehen.

 1. Rechtliche Stellung der Vertragspartner

 Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Gästeführer (GF) und dem Auftraggeber/ Gast der Führung finden die mit der Vermittlungsstelle getroffenen Vereinbarungen Anwendung ‑ ergänzend diese AGB's, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB.

 2. Vertragsabschluss, Auftraggeber

 Mit seiner schriftlichen oder mündlichen Anfrage bietet der Gast den Abschluss eines Dienstvertrages nach § § 611 ff BGB verbindlich an. Der Dienstvertrag zur Gästeführung kommt im Regelfall durch schriftliche Bestätigung des GF, des Gästeführervereins oder der jeweiligen Tourist Information als Vermittler im Auftrag des vermittelten GF zustande. Mit Erhalt der Bestätigung akzeptiert der Auftraggeber die AGB der Gästebetreuer Freinsheim, nachzulesen auf der Internetseite www.stadtfuehrungen-freinsheim.de. Wird der Auftragsbestätigung nicht innerhalb von 3 Werktagen widersprochen, gilt die Auftragsbestätigung als verbindlich angenommen und der Vertrag als zustande gekommen.

 Erfolgt die Buchung im Namen einer Gruppe, ist der Auftraggeber/Besteller als Gruppenauftraggeber Vertragspartner im Rahmen des Vertrages für den GF. Den Gruppenauftraggeber trifft in diesem Fall die volle Zahlungspflicht bezüglich der vereinbarten Vergütung oder eventuell anfallender Rücktrittskosten bzw. eventuell anfallender Ansprüche des Auftraggebers an den GF. Diese Buchung gilt bei Gruppenprogrammen für die gesamte Gruppe und die daraus resultierenden Forderungen,

 3. Leistungen und Ersetzungsvorbehalt des Gästeführers

 Die Leistung des GF besteht aus der Durchführung der Gästeführung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den eventuell zusätzlich schriftlich getroffenen Vereinbarungen.

 Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen sind vor und während der Führung im Einverständnis mit dem GF und dem Gruppenverantwortlichen im Rahmen der örtlichen, zeitlichen bzw. witterungsbedingten Möglichkeiten abzusprechen. Der GF behält sich ausdrücklich vor, Änderungen der Angaben zu erklären, wenn es unumgängliche Gründe erforderlich machen. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert. Die Höhe des vereinbarten Honorars wird hiervon nicht berührt.

 Angaben zur Dauer von Führungen sind Circa‑Angaben nach Erfahrung des GF. Je nach Gruppengröße, Gruppenzusammensetzung oder anderer Umstände sind Abweichungen von diesen Zeitangaben möglich. Auch im Falle der Benennung oder ausdrücklichen Vereinbarung einer bestimmten Person ist es im Verhinderungsfalle möglich, einen anderen GF mit der Durchführung zu betrauen.

 4. Teilnehmerzahl

 Die maximale Gruppengröße für Führungen zu Fuß liegt bei 25 bis max. 30 Teilnehmern pro GF. Ab 26 Teilnehmern übernimmt ein zweiter GF die Hälfte der Gruppe. Ist dies nicht möglich oder vom Auftraggeber nicht gewünscht, wird pro zusätzlichen Teilnehmer ein Zuschlag von Euro 5,00 erhoben. Der Gästeführer entscheidet dann über die höchste Grenze der Teilnehmerzahl die er zur Führung mitnimmt.

 5. Besonderheiten bei Rundfahrten

 Bei Rundfahrten mit dem Bus, bei denen die Gruppen mit eigenem Bus anreisen, ist vom Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass ein Sitzplatz mit Anschnallmöglichkeit sowie einer funktionierenden Mikrofonanlage für den GF vorhanden sind. Andernfalls ist der GF berechtigt, die Durchführung der Rundfahrt zu verweigern. Bei fehlender oder beschädigter Mikrofonanlage können während der Fahrt keine Erläuterungen gegeben werden. Unabhängig davon bleibt der vereinbarte Honoraranspruch bestehen.

 Einige Orte haben in ihrem Bereich Umweltzonen eingerichtet. Zur Einfahrt benötigen Sie eine Umwelt­ - Plakette. Informationen erhalten Sie bei den Zulassungsstellen, beim TÜV oder unter www.umweltplakette.de. Dies gilt z.B. in Heidelberg, Mannheim, Karlsruhe usw. Zur Einfahrt nach Frankreich benötigen sie das sogenannte "Grüne Buch".

 6. Preise und Zahlung

 Die Höhe des Honorars ist in der Bestätigung schriftlich fixiert und versteht sich exklusive Umsatzsteuer. Das Honorar ist dem GF in vereinbarter Höhe in bar in vollem Umfang und der vereinbarten Währung gegen Rechnung/Quittung am Leistungstag auszuhändigen. Für jeden eingesetzten GF fällt das vereinbarte Honorar gesondert an. Nach Absprache mit dem Gästebetreuer können Leistungen vorab, gegen Rechnung mit Zahlungsziel beglichen werden. Aufpreis evtl. anfallende Portokosten.

 Werden während der Leistungserbringung Zusatzleistungen wie z.B. Führungsverlängerung, auch durch zusätzliche Pausen des Gastes verursacht, oder Fremdsprachenführung mit dem Auftragnehmer ausgehandelt, sind diese sofort in bar zu bezahlen. Bei Führungsverkürzung auf Wunsch des Gastes bleibt der vereinbarte Honoraranspruch bestehen.

Für vorvertragliche Leistungen (schriftliches Leistungsangebot, Leistungsvorschläge wie

Reiseprogramme und Führungsablauf, Programmabstimmungen usw.), wird eine

Bearbeitungspauschale von 30% des vereinbarten Gesamthonorars erhoben, welche bei Zustande Kommens des Vertrages auf das vereinbarte Honorar angerechnet wird. Diese Texte und Abläufe sind geistiges Eigentum des Verfassers und dürfen nur mit seiner Zustimmung genutzt werden.

Wird vom Auftragnehmer von Dritten eine Zahlung vor Leistungserbringung gefordert (z.B.

Lizenzen für Gebäude oder Eintritte usw.) so werden diese umgehend in Rechnung gestellt und sind vor der Leistungserbringung fällig.

 Die vereinbarten Preise beziehen sich grundsätzlich auf die Durchführung der Gästeführung

 Weitere Leistungen (z.B. Eintrittsgelder, Park‑gebühren, Beförderungskosten, Verpflegungskosten, Kurtaxe/ Abgaben usw.) sind zusätzlich zu zahlen.

 7. Stornierung, Verspätung, Nichtinanspruchnahme von Leistungen

 Der Gast/ Auftraggeber kann die Buchung der Gästeführung bis spätestens 29 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei stornieren. Kostenfreie Stornierung gilt nicht, soweit Forderungen Dritter zu begleichen sind. Danach tritt als Ersatz für die Aufwendungen und eventuell entgangener Alternativ­ Buchungen, sofern der Leistungserbringer die Leistung nicht ersatzweise für einen anderen Kunden erbringen kann, folgende Staffelung in Kraft: 3 Tage und kürzer vor Termin 50 % des Honorars. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen 100% des Honorars.

 Der Gästeführer wartet ab der vereinbarten Zeit 20 Minuten auf die Gruppe, sofern keine Benachrichtigung erfolgt. Die Führungsdauer wird im Falle einer Verspätung um die Wartezeit verkürzt, das Honorar bleibt ungekürzt fällig. Im Falle einer Verspätung, kurzfristiger zeitlicher oder terminlicher Änderung kann nicht gewährleistet werden, dass die Leistung im vollen Umfang (z.B. bedingt durch Öffnungszeiten oder Wegentfernungen) durchgeführt werden kann. Der GF kann einen verspäteten Beginn der Leistung ablehnen, wenn die Verschiebung objektiv unmöglich oder unzumutbar ist.

 Werden Leistungen durch den Auftraggeber bzw. Gast nicht in Anspruch genommen, darf das Honorar nicht gekürzt werden.

 8. Kündigung durch den Gästeführer

 Der GF kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen bzw. die Leistung abbrechen wenn:

             die Vertragserfüllung aufgrund höherer Gewalt gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich wird, bzw. wenn Gefahr für Leib und Leben besteht.

             der Kunde bzw. ein oder mehrere Teilnehmer die Durchführung der Leistung, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört bzw. sich vertragswidrig verhält.

             Im Falle von akuter Krankheit oder anderen ernsthaften Verhinderungen des GF kann die Leistung abgesagt werden, Schadensansprüche an den GF leiten sich daraus nicht ab.

 Ein Schadensersatz durch den GF an den Auftraggeber ist in diesen Fällen ausdrücklich ausgeschlossen.

9. Haftung des Gästeführers

 Die Haftung des GF bezieht sich auf die vereinbarten Leistungen und ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind ausgeschlossen, soweit sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

 Durch die Mitgliedschaft in der JG Gästebetreuer Freinsheim und Deutsche Weinstraße  besteht über den Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e.V. eine Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung. Die Haftung ist begrenzt auf maximal die Höhe des Versicherungsschutzes im Rahmen dieser Versicherungen.

 Bei der Teilnahme Minderjähriger wird durch den GF keine Aufsichtspflicht übernommen. Diese verbleibt bei den Eltern, den gesetzlichen Vertretern oder den Begleitpersonen.

 10. Mitwirkungspflicht

 Der Auftraggeber/ Beauftragter/ Gast ist verpflichtet, an der Erfüllung des vereinbarten Vertrages mitzuwirken und evtl. Schäden bzw. Störungen zu vermeiden.

 Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer bei Buchung der Leistung auf das Gruppenprofil und dessen evtl. Besonderheiten (z.B. Geh‑ und Stehbehinderungen, Rollstuhlfahrer, Lernbehinderungen usw.) hinzuweisen. Sofern ein solcher Hinweis unterbleibt bzw. erst zu Beginn der Leistungserbringung erfolgt, wird seitens des Auftragnehmers keine Haftung für evtl. notwendige Leistungseinschränkungen übernommen. Etwaige Mängel der Führung bzw. der vereinbarten Leistung sind unverzüglich dem GF anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Zu einem Abbruch ist der Auftraggeber berechtigt, wenn die Leistung des GF erheblich mangelhaft ist und die Mängel trotz entsprechender Anzeige nicht abgestellt wird. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vereinbarungsgemäßer Erbringung von Leistungen müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Leistung schriftlich beim Auftragnehmer geltend gemacht werden. Ansprüche des Auftraggebers verjähren nach 6 Monaten, beginnend mit dem Ende der vereinbarten Leistung.

 11. Zugänglichkeit von Sehenswürdigkeiten

 Der Auftragnehmer hat keinen Einfluss auf Zugänglichkeit, Einlasszeiten, Öffnungszeiten bzw. Barrierefreiheit von Kirchen, Burgen und Schlössern, Museen, Gärten und Parks oder sonstigen öffentlichen Gebäuden. Bitte beachten Sie generell die mögliche Nutzung von Kirchengebäuden an Sonn­- und Feiertagen für Gottesdienste. Bei Veranstaltungen kann es vorkommen, dass trotz anderslautender Bestätigung in Liegenschaften kurzfristig doch nicht geführt bzw. diese besichtigt werden kann. Das ändert nichts am vereinbarten Honorar. Auch sind die geltenden Bestimmungen (Hausrecht) der jeweiligen Objekte zu beachten.

 12. Fotos, Film‑ und Videoaufnahmen, Urheberrechte

 Bild und Tonaufnahmen des Auftraggebers sowie Mitschnitte und Tonaufnahmen der Führung und deren Inhalte sind nicht gestattet. Ebenso sind Regelungen und evtl. Verbote Dritter (Einrichtungen, Museen usw.) zu beachten. Ausgegebenes Bild‑ und Lehrmaterial bzw. Texte dürfen ohne Zustimmung des Auftragnehmers auf keine Weise vervielfältigt bzw. weiterverarbeitet werden. Die Konzeption einer Führung ist geistiges Eigentum des Auftragnehmers und darf ohne Zustimmung des jeweiligen GF nicht von Dritten umgesetzt werden.

 13. Verjährung

 Ansprüchen des Gastes gegenüber GF ‑ mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes aus Personenschäden ‑ verjährt grundsätzlich nach einem Jahr, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

 14. Datenschutz/ Geltendes Recht

 Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes nicht an Dritte weitergegeben.

 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, findet auf das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

 15. Gerichtsstand

 Der Gast kann Klagen gegen GF nur an dessen allgemeinen Gerichtsstand erheben. Für Klagen seitens GF gegen Gast ist der allgemeine Gerichtsstand des Gastes maßgeblich. Ist der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder hat der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Gerichtsstand für Klagen seitens GF dessen Wohn‑ bzw. Unternehmen sitz.

16. Salvatorische Klausel

 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten in diesem Fall die gesetzlichen Vorschriften.

 Ausstellungsdatum: 06.02.2015